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Elternpflegschaft



Mitglieder der Schulpflegschaft sind nach §72 des Schulgesetztes NRW die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften. Sie werden für jeweils ein Schuljahr gewählt.

Die Elternpflegschaft vertritt die Interessen der Erziehungsberechtigten bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit und fördert den Bildungs- und Erziehungsauftrag in der Schule.

Die Elternvertreter der Städtischen Realschule Waldbröl heißen:

1. Vorsitzende
Frau Wendt
nicole-nessie@online.de

2. Vorsitzende
Herr Reissig-Hochweller
rene.reissig-hochweller@obk.de


Welche Aufgaben hat die Elternpflegschaft?

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Auf Wunsch bei Gesprächen zwischen Lehrern, Schülern und Eltern dabei sein
- Mitsprache bei der Auswahl neuer Lehrkräfte
- Besuche von Veranstaltungen mit unterschiedlichen schulbezogenen Themen z. B.:
Lernziele oder Versetzungsordnung
Begrüßung der 5er Klassen
Verabschiedung der 10er Klassen
Informationsaustausch mit anderen Realschulen
Mithilfe bei der Lösung schulischer Probleme
Organisation von Festen an der Schule
Austausch von Informationen zwischen Schulleitung und Schulpflegschaft
Mitsprache und Genehmigung bei Ausgaben der Elternspende

Was geschieht mit den Elternspenden in der Städt. Realschule Waldbröl?

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Zuschüsse zu Klassenfahrten (bei größeren Beträgen in Raten zahlbar, nach Bedarf auch komplette Kostenübernahme)
- Anschaffungen für die Schule, z.B. Beschallungsanlage, MarktstandhäuschenZuschuss für die Bibliothek, Küche und Computerausstattung
- Zuschuss für den SchulgartenGetränkeübernahme bei der Einschulung
- Geschenke zu besonderen Anlässen